"NO GLARE“-Dunkelstrahler – die unsichtbare Wärmequelle
Mit den neuen „NO GLARE“-Dunkel-Heizstrahlern TERM2000 IP20 setzt BURDA PerfectClime erneut Maßstäbe für innovative Infrarot-Heizstrahler. Der Dunkelstrahler ist ein stylischer Langwellenstrahler mit 100 Prozent Lichtreduktion für den Innenbereich (IP20). Ganz „unsichtbar“ liefert der TERM2000 IP20 NO GLARE überall dort dezente Wärme, wo die Lichtabstrahlung eines „normalen“ Infrarot-Heizstrahlers als störend empfunden wird — ob im Kinderzimmer, beim Fernsehen, in der Dunkelkammer, im Partyraum oder in sonstigen lichtempfindlichen Lebens- und Arbeitsbereichen. Die Keramikstrahler verfügen über keinen Wasserschutz und werden daher für Innenbereiche empfohlen. Nach kurzer Vorlaufzeit bieten die Dunkelheizstrahler angenehme Wärme, die nicht nur auf der Haut sondern auch im Raum spürbar ist. Erhältlich in 1‑strahlig (650 Watt), 2‑strahlig (1300 Watt) und 3‑strahlig (1950 Watt).
Der TERM2000 NO GLARE in Weiss ist ein hoch effizienter Wickeltischstrahler mit einer 0,65 kW Keramikröhre für einen Wärmebereich von circa 8 qm. Mit 100 Prozent Lichtreduktion liefert der Heizstra... 299,00 EUR (incl. 19% USt. zzgl. Versand)
Der TERM2000 NO GLARE in Weiss ist ein hoch effizienter Dunkelstrahler mit einer 0,65 kW Keramikröhre für einen Wärmebereich von circa 8 qm. Mit 100 Prozent Lichtreduktion liefert der Heizstrahler ... 299,00 EUR (incl. 19% USt. zzgl. Versand)
Doppelte Heizkraft! Der TERM2000 NO GLARE in Weiss ist ein hoch effizienter Dunkelstrahler mit zwei Keramikröhren à 0,65 kW für einen Wärmebereich von circa 15 qm. Mit 100 Prozent Lichtreduktion l... 449,00 EUR (incl. 19% USt. zzgl. Versand)
Dreifache Heizkraft! Der TERM2000 NO GLARE in Weiss ist ein hoch effizienter Dunkelstrahler mit drei Keramikröhren à 650 Watt für Wärme in einem Bereich von etwa 20 qm. Mit 100 Prozent Lichtredukt... 649,00 EUR (incl. 19% USt. zzgl. Versand)
Hiermit möchten wir Sie in Kenntnis setzen, dass gemäß der EU-Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG die Verordnung 2015/1188 zur Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Einzelraumheizgeräten erlassen wurde. Dies bedeutet, dass die Installation und Inbetriebnahme von Infrarotheizungen ab 01.01.2018 ausschließlich in Verbindung mit externen Raumtemperaturreglern zulässig ist, die folgende Funktionen erfüllen: Elektronische Raumtemperaturkontrolle mit Wochentagsregelung und Fernbedienung und/oder Fenster-Öffnungsmelder und/oder adaptiver Regelung des Heizbeginns.
Infrarotheizungen, die ohne entsprechende Steuerungen betrieben werden, sind laut Verordnung lediglich zur gelegentlichen Nutzung und als Zusatzheizung geeignet.